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AGB

Allgemeines:

  1. Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich Fotografie, nach ihrem Ermessen oder nach vertraglicher Einigung können auch videografische Leistungen enthalten sein. Sie erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese sind Bestandteil der jeweils mit den Kunden abgeschlossenen Verträgen für Dienstleistungen.

  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.

  3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Auftragnehmerin unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Auftragnehmerin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind gesondert zu vergüten.

  4. Bei Hochzeiten kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen und Szenen fotografiert werden. Die Auftragnehmerin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen. Sie wird ihr bestes geben, alle wichtigen Elemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren.

  5. Während Paar- und Gruppenfotoshootings sollten Gäste des Auftraggebers nicht parallel fotografieren. Die fotografierten Personen werden dadurch abgelenkt und die Fotografin kann keine schönen Paar- und Gruppenfotos erstellen. Die Auftragnehmerin gibt den Gästen des Auftraggebers die Möglichkeit, selber Fotos zu machen wenn sie fertig ist.

  6. Die Auftragnehmerin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst eine Selektion doppelter, unscharfer oder unvorteilhafter Bilder. Die Lieferung der Bilder erfolgt ca. drei Wochen nach dem Shooting. Es kann zu betriebsbedingten Verzögerungen kommen, welche keinen Reklamationsgrund darstellen.

  7. Der Auftragnehmerin sind bei Hochzeitsbegleitungen angemessene Pausen inkl. Verpflegung zu gewähren.

  8. Die nachträgliche Bear­beitung von Bildern der Auftragnehmerin, dazu zählen bspw. Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbear­beitung, ist nicht ges­tat­tet, es sei denn, es wurde eine geson­derte Vereinbarung getrof­fen.

  9. Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei Veröffentlichung der Bilder auf Social Media Profilen, die Auftragnehmerin als Fotografin der Bilder kenntlich zu machen (bspw. bei Instagram durch Markierung des Profils oder Verlinkung zur Website).

  10. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart werden. Originaldateien, wie RAW-Dateien verbleiben bei der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter schriftlicher Vereinbarung.

Urheberrechte, Nutzungsrechte, Eigenwerbung:

  1. Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Bildern nach Maßgabe des Urheberrechts zu.

  2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung des Honorars an den Auftraggeber über.

  3. Bei der Ver­wen­dung der Bilder in Onlinemedien (für den pri­vaten Gebrauch) ist die Fotografin als Urhe­berin des Bildes zu nen­nen.

  4. Die Auftragnehmerin darf die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden (z.B. für die eigene Website, Social Media Plattformen etc.). Besondere Vereinbarungen können an dieser Stelle im Rahmen des Vertrages geschlossen werden.

Honorare:

  1. Für die Her­stel­lung der Bilder wird ein Hon­o­rar als Stun­den­satz, Tages­satz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben, Nebenkosten wie Reisekosten, Req­ui­siten, Stu­diomi­eten etc. sind sofern nicht anders vere­in­bart, vom Auf­tragge­ber zu tragen und sind bei Vertragsschluss transparent von der Auftragnehmerin auszuweisen.

  2. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Interventionen gehen zu Lasten des Auftraggebers.

  3. Bis zur vollständigen Bezahlung des Honorars bleiben Nutzungsrechte für die gelieferten Bilder bei der Auftragnehmerin.

  4. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.

  5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Die Auftragnehmerin behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.

  6. Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so kann die Auftragnehmerin eine angemessene Erhöhung des Honorars um 50 EUR für jede angefangene Verlängerungsstunde verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

  7. Kann das Shooting aufgrund von höherer Gewalt (z.B. Unfall, attestierte Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten.

  8. Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so sind 50% des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an die Auftragnehmerin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung selbstverständlich unberührt. Bereits gezahlte Anzahlungen werden bei Vetragsrücktritt oder Nichteinhaltung des Termins (z.B. abgesagte Hochzeit, Nichterscheinen zum Shooting) nicht erstattet.

  9. Bei Hochzeitsbegleitungen wird die Dauer der Begleitung vertraglich festgehalten. Sollte die fotografische Begleitung durch einen Grund, den die Auftragnehmerin nicht zu verantworten hat, kürzer ausfallen, so ist dennoch das gesamte vereinbarte Honorar fällig. Eine Verlängerung der vertraglich festgehaltenen Dauer der Begleitung kann vom Auftraggeber rechtzeitig gebucht werden. Die Mehrkosten ergeben sich aus der Preisübersicht und werden pro angefangener halben Stunde berechnet.

Reisekosten:

Übersteigt die An- und Abreise der Auftragnehmerin den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine schriftliche Vereinbarung getroffen, werden folgende Reisekosten berechnet: je angefangene halbe Stunde Fahrzeit 10 EUR. Bei Anreise mit der Bahn oder dem Flugzeug, sowie bei erforderlicher Übernachtung werden die tatsächlich entstandenen Kosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.

 

Haftung:

  1. Gegen die Auftragnehmerin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug und Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschieht mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Unfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. die Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht oder nur verspätet erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Auftragnehmerin kommen, bemüht sich diese (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden selbstverständlich zurückerstattet wenn die Auftragnehmerin den Fototermin nicht wahrnehmen kann.

  2. Der Auftraggeber hat bei Hochzeiten / Events die Pflicht, alle anwesenden Gäste und Teilnehmer*innen über die Möglichkeit einer Foto- oder Videoaufnahme ihrer Person und deren Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.

    1. Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die damit nicht einverstanden sind, nicht zu sehen sind.

    2. Unterlässt der Auftraggeber die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder der Auftragnehmerin gegenüber, stellt der Auftraggeber damit die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

  3. Die Auftragnehmerin haftet nicht für den Verlust von digitalen Daten. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, für die gewünschte Erstellung von Material wie Fotobüchern etc. Fremdlabore und Fotobuchhersteller zu beauftragen und die Fotodateien an diese zu übermitteln. Über den Materialwert hinausgehender Schadensersatz ist ausgeschlossen.

  4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der gedruckten Bilder.

  5. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei der Auftragnehmerin einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.

 

Datenschutz:

Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.

 

Schlussbestimmungen:

  1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.

  2. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

  3. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.

 

Salvatorische Klausel

Soweit Bedin­gun­gen der oben aufge­führten All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gun­gen ganz oder teil­weise unwirk­sam sind oder wer­den, sind die übri­gen Bedingungen weit­er­hin wirk­sam. Die unwirk­same Bedin­gung wird durch die geset­zliche Regelung ersetzt.

Stand der AGB: 12/2023

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