AGB
-
Vertragsgegenstand
-
Die Auftragnehmerin erbringt Leistungen im Bereich Fotografie, nach ihrem Ermessen oder nach vertraglicher Einigung können auch videografische Leistungen enthalten sein. Sie erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
-
Die Auftragnehmerin wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Verfügung gestellt werden. Dies umfasst eine Selektion nach ihrem Ermessen. Die Lieferung der Bilder erfolgt ca. drei bis sechs Wochen nach dem Shooting / der Hochzeit. Es kann zu betriebsbedingten Verzögerungen kommen, welche keinen Reklamationsgrund darstellen.
-
Die Aufnahmen werden über eine persönliche Onlinegalerie zur Verfügung gestellt, welche auf Wunsch des Auftraggebers mit einem Passwort geschützt werden kann.
-
Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Bilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum der Fotografin unterliegen. Reklamationen und / oder Mängelrügen hinsichtlich des von der Fotografin ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und Beauftragung und sind ggf. zu vergüten.
-
Während Hochzeiten / Events sind der Fotografin angemessene Pausen zu gewähren sowie Verpflegung zur Verfügung zu stellen.
-
Die Auftragnehmerin verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des Bildmaterials.
-
-
Kündigung, Vertragsänderungen und Kosten
-
Tritt der Auftraggeber vor dem vereinbarten Termin vom Vertrag zurück, so ist das vereinbarte Entgelt als Ausfallhonorar an die Auftragnehmerin zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung selbstverständlich unberührt.
-
Kann der Auftrag aufgrund von nicht zu vertretenden Gründen seitens der Fotografin (z.B. Unfall, Krankheit o.ä.) nicht durchgeführt werden, verzichtet die Fotografin auf das Einverlangen der vereinbarten Kosten und bereits getätigte Anzahlungen werden zurückerstattet.
-
Sollte die vertragliche Dauer einer fotografischen Begleitung vom Auftraggeber nach Beginn der Produktion verkürzt werden, so ist dennoch die vollständige Vergütung an die Fotografin zu entrichten. Verlängerungen der Dauer der fotografischen Begleitung sind gemäß des vereinbarten Stundensatzes entsprechend zu zahlen.
-
Für die Herstellung der Bilder wird ein Honorar als Stundensatz, Tagessatz oder eine vereinbarte Pauschale erhoben. Nebenkosten wie Reisekosten, Genehmigungen, Requisiten, Studiomieten etc. sind sofern nicht anders vereinbart, vom Auftraggeber zu tragen.
-
Die vereinbarten Kosten sind zu 30% bis spätestens vier Wochen vor der Hochzeit zu begleichen, der restliche Teil ist spätestens 14 Tage nach der Hochzeit fällig. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, Rechnungen auch per E-Mail oder WhatsApp zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand. Die Zahlung kann in bar oder per Überweisung auf das in der Rechnung angegebene Konto der Fotografin erfolgen.
-
Bei Hochzeitsbegleitungen wird die Dauer der Begleitung vertraglich festgehalten. Sollte die fotografische Begleitung durch einen Grund, den die Auftragnehmerin nicht zu verantworten hat, kürzer ausfallen, so ist dennoch das gesamte vereinbarte Honorar fällig. Eine Verlängerung der vertraglich festgehaltenen Dauer der Begleitung kann vom Auftraggeber rechtzeitig gebucht werden. Die Mehrkosten ergeben sich aus der Preisübersicht und werden pro angefangene halbe Stunde berechnet.
-
Verzögert sich die Durchführung des Auftrags aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat, so sind die entstehenden Wartezeiten gleichermaßen zu vergüten. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann sie auch Schadenersatzansprüche geltend machen.
-
Übersteigt die An- und Abreise der Auftragnehmerin den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde keine schriftliche Vereinbarung zu den Reisekosten getroffen, werden die korrigierten Reisekosten in Rechnung gestellt. Der Auftraggeber hat keinen Anspruch auf die Wahl eines bestimmten Verkehrsmittels für die An- und Abreise oder Wahl eines bestimmten Hotels für die Übernachtung.
-
Die Bereitstellung der Fotos erfolgt nach vollständigem Zahlungseingang.
-
-
Haftung
-
Gegen die Auftragnehmerin gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug und Unmöglichkeit der Leistung sind ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht durch vorsätzliches Verhalten der Auftragnehmerin verursacht worden ist. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Aufträgen geschehen mit sorgfältiger Planung. Sollte jedoch aufgrund besonderer Umstände, wie z.B. plötzlicher Krankheit, Unfall, Umwelteinflüssen, Verkehrsstörungen etc. die Auftragnehmerin zu dem vereinbarten Fototermin nicht oder nur verspätet erscheinen können, wird keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen. Sollte es aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall der Auftragnehmerin kommen, bemüht sich diese (soweit erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung Leistungen erbringt. Eventuelle Mehrkosten des beauftragten Ersatzfotografen gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin. Bereits geleistete Vorauszahlungen werden selbstverständlich zurückerstattet, wenn die Auftragnehmerin den Fototermin nicht wahrnehmen kann.
-
Ferner bestehen keine Schadenersatzansprüche an die Fotografin, wenn aufgrund technischen Versagens die Erfüllung oder Lieferung der vereinbarten Leistung unmöglich wird. Dies trifft nicht bei vorsätzlichem Verhalten, welches zu dieser Unmöglichkeit führt, zu.
-
Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 14 Tagen nach Übergabe der Bilder bzw. des Werkes schriftlich bei der Auftragnehmerin einzureichen. Danach gelten die Bilder oder Werke als vertragsgemäß und mängelfrei abgenommen.
-
Es gibt keine verbindliche Mindestanzahl an Bildern, die aus dem Auftrag heraus entstehen und garantiert werden.
-
Bei Hochzeiten kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Personen und Szenen fotografiert werden. Die Auftragnehmerin ist aber stets bemüht, dies zu erreichen. Sie wird ihr Bestes geben, alle wichtigen Elemente der Vorbereitung, Trauung, Empfang, Hochzeitsfeier und den Paar- und Gruppenfotos zu fotografieren.
-
Bei Hochzeiten / Events ist durch das Brautpaar / den Veranstalter sicherzustellen, dass an den entsprechenden Lokalitäten das Fotografieren erlaubt ist.
-
-
Nutzung und Urheberrechte
-
Der Auftragnehmerin steht das Urheberrecht an den Bildern und Videos nach Maßgabe des Urheberrechts zu.
-
Die Fotos werden im JPG-Format in hoher Auflösung bereitgestellt, sind optimiert und mit dem individuellen Stil der Fotografin nachbearbeitet. Es besteht kein Anspruch auf die RAW-Dateien.
-
Die nachträgliche Bearbeitung von Bildern der Auftragnehmerin, dazu zählen bspw. Umfärbung in SW oder Sepia, nachträgliche Farbbearbeitung, ist nicht gestattet.
-
Es gilt das beidseitige Nutzungsrecht. Die Aufnahmen dürfen sowohl von dem Auftraggeber, sowie von der Fotografin genutzt werden.
-
Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern Nutzungsrechte für den nichtkommerziellen Gebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für nichtkommerzielle Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung ist nicht gestattet und erfordert eine schriftliche Zustimmung der Auftragnehmerin. Eigentumsrechte werden nicht übertragen.
-
Bei der Verwendung der Bilder in Onlinemedien durch den Auftraggeber (für den privaten Gebrauch) ist die Fotografin an geeigneter Stelle sichtbar als Urheberin des Bildes zu nennen.
-
-
Die Auftragnehmerin darf die Bilder im Rahmen ihrer Eigenwerbung verwenden (z.B. für die eigene Website, Social Media Plattformen etc.). Besondere Vereinbarungen können an dieser Stelle im Rahmen des Vertrages geschlossen werden.
-
Der Auftraggeber hat die Pflicht, (bei Hochzeiten / Events) alle anwesenden Gäste und (bei Shootings) Teilnehmer*innen über die Möglichkeit einer Foto- oder Videoaufnahme ihrer Person und deren Veröffentlichung zu unterrichten und deren Einverständnis einzuholen. Ersatzansprüche Dritter, die auf Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.
-
Der Auftraggeber hat die Auftragnehmerin rechtzeitig zu informieren und dafür Sorge zu tragen, dass Personen, die damit nicht einverstanden sind, nicht zu sehen sind.
-
Unterlässt der Auftraggeber die vorbeschriebene Information und Einwilligung nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO seiner Gäste und/ oder der Auftragnehmerin gegenüber, stellt der Auftraggeber damit die Auftragnehmerin von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.
-
Etwaige Einschränkungen bzgl. Der Nutzung der entstandenen Aufnahmen für Werbezwecke der Fotografin müssen innerhalb von 14 Tagen nach Auslieferung der Fotos bei der Auftragsnehmerin angemerkt werden.
-
-
-
Datenschutz
-
Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, alle im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.
-
-
Schlussbestimmungen
-
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkten, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. der Gerichtsstand ist der Sitz der Auftragnehmerin.
-
Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
-
Der Auftraggeber nimmt die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Fotografin zur Kenntnis und erklärt sich mit diesen einverstanden.
-
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nicht Vertragsbestandteil.
-
Salvatorische Klausel
-
Soweit Bedingungen der oben aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden, sind die übrigen Bedingungen weiterhin wirksam. Die unwirksame Bedingung wird durch die gesetzliche Regelung ersetzt.
-
-
Stand der AGB: 10/2024